Die Angeklagten des Flick-Prozesses studieren Gerichtsdokumente. Zweiter von links ist der Angeklagte Friedrich Flick.
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Der Flick-Prozess war der zweite Prozess gegen Angeklagte aus der Privatindustrie im Rahmen des Kriegsrechts und der erste, in dem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Friedrich Flick und fünf seiner Hauptmitarbeiter wurden beschuldigt, viele Tausende ausländische Staatsangehörige (KZ-Insassen und Kriegsgefangene) unter unmenschlichen Bedingungen in die Flick-Bergwerke und -Fabriken deportiert und dort ausgebeutet zu haben. Ein zweiter Anklagepunkt bezieht sich auf die Ausraubung von Fabriken und anderem Eigentum in Frankreich und Russland. Im dritten Anklagepunkt "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ging es um die Teilnahme an der Judenverfolgung und zwar durch Fortnahme (Arisierung) von begehrenswertem jüdischen Industriebesitz und von Bergwerken. In Punkt vier wurden Flick und sein Hauptmitarbeiter Otto Steinbrick beschuldigt, an den Verfolgungen und an anderen Gräueltaten durch Zahlung umfangreicher Summen an die SS mitgewirkt zu haben.
Die Hauptargumente der Verteidigung waren, dass alle Industriellen im "Dritten Reich" in Furcht vor der Nazi-Tyrannei lebten und gezwungen waren, Zwangsarbeiter zu beschäftigen. Die Beziehungen der Angeklagten zu Himmler und ihre scheinbare Übereinstimmung mit der Rassenideologie wurden als Tarnung hingestellt, von Flick beschrieben als "mit den Wölfen heulen" und nur darauf abgestellt, ihre Stellung zu erhalten.
Im Flick-Prozess hörte man erstmals deutlich in den Schlussworten der Verteidigung ein Thema, das immer mehr bei der Verteidigung in Nürnberg tonangebend wurde: Das deutsche Verhalten während des Zweiten Weltkrieges sei nicht tadelnswerter als das der alliierten Nationen, Zwangsarbeit und wirtschaftlicher Diebstahl seien nicht strafwürdiger als die Bombardierung von deutschen Städten durch die Alliierten, deutsche Übergriffe sowie die Gräueltaten gegen die Juden könnten mit kriegsbedingten Maßnahmen der alliierten Seite verglichen werden. Als Beispiel wurden die Bombardierungen der letzten Kriegstage angeführt. Das Urteil wurde am 22. Dezember 1947 verkündet und war äußerst milde. Das Gericht erkannte die Argumente der Verteidigung und der Angeklagten an.